Richard-Strauss-Straße 30
85057 Ingolstadt
0841 43616
Kinderpraxis: 0841 43623
Richard-Strauss-Straße 30 · 85057 Ingolstadt
0841 43616
Kinderpraxis: 0841 43623

Endodontie

Wurzelbehandlung

Die Lehre vom Zahnmark (Pulpa), seinen Erkrankungen und deren Behandlungen.

Unter Endodontie oder Endodontologie versteht man einen Teilbereich der Zahnheilkunde, der sich schwerpunktmäßig mit Erkrankungen des Pulpa-Dentin-Komplexes und des periapikalen Gewebes beschäftigt. Diese sind unter anderem akute oder chronische Entzündungen der Zahnpulpa und der periapicalen Umgebung.

Die häufigsten Behandlungen in der Endodontie sind die Wurzelkanalbehandlungen.

Nach der Eröffnung des Zahnes werden die Wurzelkanäle gereinigt, aufbereitet und gefüllt. Für vitale Zähne wird von der Behandlung eine Betäubung durchgeführt.

Falls Sie eine Wurzelkanalbehandlung benötigen - bei akuten oder chronischer Pulpaerkrankungen - wird bei uns mit modernen Behandlungsmethoden und gesonderte Kanalaufbereitungseinheit die Arbeitszeit verkürzt und optimiert.

Durch maschinelle Kanalaufbereitung und genaue Längenbestimmung des Wurzelkanals können wir die Prognose und den Erhalt des betroffenen Zahnes deutlich verbessern.

Da die gesetzlichen Krankenkassen nur eine "ausreichende und wirtschaftliche Behandlung" erstatten, sind einige unserer fortschrittlichen und hochwirksamen Leistungen privat abzurechnen.

Die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle sollte ad apicem (bis an die Wurzelspitze) erfolgen.

Die Wurzelkanalbehandlung an Molaren ist nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung möglich, wenn dadurch

  • der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
  • eine einseitige Freiendsituation (Endbereich des Kiefers ohne Zähne) vermieden wird
  • der Erhalt eines bereits bestehenden, funktionstüchtigem Zahnersatz ermöglicht wird

Wird keines dieser Kriterien erfüllt, so besteht die Kassenleistung in der Extraktion (Ziehen) des Zahnes. Wünscht der gesetzliche versicherte Patient dennoch eine Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Darüber hinaus kann in Fällen, in denen die Erstbehandlung der Wurzelkanäle fehlgeschlagen hat, eine "Wurzelkanalbehandlungs-Revision" erforderlich werden. Ist auch diese nicht erfolgreich, wird oft eine chirurgische Wurzelspitzenresektion durchgeführt.